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Aktuell:

Aus der Initiative DRG Moratorium wird DRG Monitor

Am 18. November traf sich das Kernteam des DRG Moratoriums. Dabei ging es um die Frage des wie weiter in 2012. Es wurde beschlossen bis vorläufig Ende 2012 eine Webseite "DRG Monitor" zu betreiben über die kritische Betrachtungen über swissDRG publiziert werden.

Der neue Webauftritt ist nun erreichbar unter

http://www.drg-monitor.ch.

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News, 8.5.2011

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Erstunterzeichnende

Albonico Hansueli, Dr. med., Chefarzt Interdisziplinäre Komplementärmedizin Regionalspital Emmental, Bern; Berger Kai, Medizinstudentin, Zürich; Bürgi Lis, Pflegedienstleitung, Spital Affoltern, Zürich; Bachmann Stephan, Direktor, Spital Affoltern, Zürich; Bernath Christian, Dr. med., Präsident ZGP, Zürich; Cabalzar Andreas, Pfarrer in Erlenbach, Zürich; Cottier Christoph, PD Dr. med., ehemaliger Chefarzt Medizin, Burgdorf, Bern; Goll Christine, Nationalrätin, Zürich; Heim Beatrice, Nationalrätin, Solothurn; Hess Christian, Dr. med., Chefarzt Medizin Spital Affoltern, Züric;h Hess-Cabalzar Annina, Leiterin Psychotherapie Spital Affoltern, Präsidentin akademie affoltern-menschenmedizin.ch, Zürich; Horn Benedikt, Prof. Dr. med., Hausarzt und Lehrbeauftragter für Allgemeinmedizin i. R., Universität Bern; Itten Theodor, lic. phil., Präsident Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verband, St. Gallen; Keller Herbert, Prof. Dr. Dr. med., Neurologe, Klinik Hirslanden, Zürich; Kessler Margrit, Präsidentin Stiftung SPO Patientenschutz, St. Gallen; Kunz Roland, Dr. med., Chefarzt Geriatrie/Palliative Care, Spital Affoltern; Co-Präsident palliative.ch, Zürich; Lemann Danielle, Dr. med. Hausärztin, Grossrätin Langnau / Emmental, Bern; Lorenz Michael, Dr. med., Chefarzt Lukas Klinik, Arlesheim, Basel; Litschgi Louis, Dr. med. Hausarzt, Basel; Mang Georg, Dr. med., Chefarzt Medizin, Spital Bülach, Zürich; Malagoli Markus, Direktor Kinderspital Zürich; Maurer Robert, Prof. Dr. med., Illnau, Zürich; de Mestral Marianne, Rentnerin, Zürich; Mohacsi Paul, Prof. Dr. med., Kardiologe Inselspital, Bern; Moll Carlo, Dr. med., Chefarzt Pathologie Spital Münsterlingen, Thurgau; Münch Ueli, Dr. med., ehemaliger Chefarzt Medizin, Spital Bülach, Zürich; Neuenschwander Hans, Dr. med., Leitender Arzt Palliative Care Programm Ticino; Ringger Beat, Zentralsekretär VPOD, Zürich; Rist Lukas, Dr. Direktor, Paracelsus Spital Richterswil, Zürich; Rogler Gerhard, Prof. Dr. med. Dr. phil., Leitender Arzt, Gastroenterologie UniversitätsSpital Zürich; Sax Anna, Gesundheitsökonomin, Zürich; Scheuring Markus, Dr. med., Hausarzt, Zürich; Stäubli Max, Prof. Dr. med., ehemaliger Chefarzt Spital Zollikerberg, Zürich; Stocker Reto, Prof. Dr. med., Leiter Institut für Anästhesiologie und Intensivmedizin (IFAI) Klinik Hirslanden, Zürich; Straumann Dominik, Prof. Dr. med., Zürich; Strebel Urs, Dr. med., ehemaliger Chefarzt Medizin, Spital Männedorf, Zürich; Taverna Erhard, Dr. med., Urnäsch, Appenzell A.R.; Thomas Karin, Pflegeexpertin BSCN, Spitalzentrum Biel, Präsidentin VPOD-Gesundheits-Personal, Bern; Vogt Paul, Prof. Dr. med., Herzchirurge, Klinik im Park, Zürich; Wegmann Rudolf, ehemaliger Direktor, Spital Affoltern, Zürich; Winizki David, Dr. med., Hausarzt Zürich; Wittwer Paul, Dr. med., Hausarzt und Buch-Autor, Oberburg, Bern; Ziltener Erika, Patientenstelle Zürich;

DRG Moratorium

Einführung der Fallkostenpauschalen 2012

Die Erfahrungen in Ländern und Kantonen, welche die diagnosebezogenen Fallkosten-pauschalen (Diagnosis Related Groups DRGs) bereits eingeführt haben, zeigen: mit den DRGs können die erhofften gesundheitspolitischen Ziele, nämlich Transparenz, Vergleichbarkeit und Kosteneinsparung nicht erreicht werden.

Trotzdem will die Schweiz nun ein nationales DRG-System einführen, das an Radikalität alle andern Länder übertrifft: Das DRG-System soll ausnahmslos für alle Leistungen (inkl. Anteil der Investitionen) der stationären Akutversorgung gelten. Dies bedeutet eine wesentliche Verschärfung gegenüber den in einigen Kantonen an-gewandten DRG-Systemen.

Die auf kurzfristige ökonomische Kenndaten ausgerichtete "Logik" der DRGs führt am Ziel vorbei und wird sehr rasch zu irreversiblen Kollateralschäden in der Gesundheits-versorgung führen.

Es braucht ein DRG-Moratorium, bis folgende Fragen und Probleme geklärt sind:

  • Die Versorgungssicherheit aller Patientinnen und Patienten muss gewährleistet sein.
  • Der Datenschutz darf nicht angetastet werden.
  • Die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie des gesamten Gesundheitspersonals muss sichergestellt und finanziert sein.
  • Die Arbeitsbedingungen des gesamten Gesundheitspersonals und damit die Qualität der medizinischen und pflegerischen Leistungen dürfen nicht verschlechtert werden. Die verschiedenen Spitaltypen und die regionalen Lohn- und Kostenstrukturen müssen gebührend berücksichtigt werden. In der Pflege ist der Effizienzdruck besonders gross (in Deutschland fielen seit der DRG-Einführung 30'000 Vollzeitstellen zum Opfer).
  • Die Auswirkungen auf die vor- und nachgelagerten Bereiche (z.B. Hausärztinnen und Hausärzte, Pflegeinstitutionen, Spitex, Rehabilitation- insbesondere Neurorehabilitation) müssen bekannt sein. Es darf keine unkontrollierte Verschiebung der Gesundheitskosten in den ambulanten Bereich mit entsprechender Prämienerhöhung stattfinden.
  • Schwierig standardisierbare Bereiche wie die Pädiatrie, seltene Krankheiten und die Behandlung von polymorbiden Patientinnen müssen vom DRG-System ausgenommen und sinnvoll geregelt werden.
  • Es muss klar sein, wie die immer wichtiger werdenden psychosozialen Aspekte angemessen berücksichtigt werden können.
  • Die Kosten, welche die gesamtschweizerische Einführung von DRG verursachen, wie Investitionen in den steigenden Verwaltungsapparat und wiederkehrende Betriebskosten für Kodierung, Kontrollen und Korrekturen müssen transparent geregelt sein und dürfen nicht zu Lasten der direkten Patientenversorgung gehen.
  • Die herrschenden vielen Unklarheiten und Unsicherheiten bezüglich Einbezug der Investitionskosten müssen beseitigt und frühzeitig und realistisch geklärt werden.
  • Für die definitive Preissetzung (Baserate) müssen die Kriterien klar und transparent festgelegt sein.
  • Alle Leistungserbringer - auch Versorger im ambulanten Bereich - müssen in die Umsetzungsarbeiten einbezogen werden.
  • Die Begleitforschung muss ein bis zwei Jahre vor Einführung der flächendeckenden Anwendung von DRG in der Schweiz einsetzen.

Deshalb rufen die Unterzeichnenden zum DRG-Moratorium
(Einführung der Fallkosten 2012) auf!

Hier elektronisch unterschreiben!